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Maßnahmen

Maßnahme bedeutet - nach einem alten Synonymwörterbuch - „die Regelung, auch Einrichtung“. Der Ausdruck wird im Sprachgebrauch der Agentur für Arbeit als Bezeichnung für alles das verwendet, was von ihr finanziert wird, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Und so richtete und richtet das BBB als arbeitsmarktorientierter Beschäftigungsträger Maßnahmen ein - vornehmlich in den Bereichen Büro/Verwaltung, darunter Archivwesen, das weite Feld der Anwendung neuer Medien, aber auch in den Tätigkeitsfeldern „sekundäres Handwerk“ oder „soziale Dienste“.

Große Erfahrungen haben wir im Sektor der sog. „Fallmanagermaßnahmen“ erworben. Diese Erfahrungen geben wir qualifiziert weiter: Menschen mit besonderem Förderungsbedarf aufgrund psychosozial oder gesundheitlich bedingter Vermittlungshemmnisse werden individuell betreut und beraten, sie erfahren Unterstützung und Stabilisierung durch erfahrene Bezugspersonen und das verlässliche arbeitsweltliche Umfeld, dass ihnen der BBB bietet.